Mittlerweile gilt es als unumstritten, dass das Internet of Things (IoT) schon heute aber vor allem in naher Zukunft unser Leben und unsere Gewohnheiten erheblich beeinflussen wird.

IoT kann als weltweites Netzwerk von Geräten, Sensoren, Maschinen, Apparaten, Automobilen, Gebäuden etc. bezeichnet werden, die alle miteinander verbunden sind und miteinander kommunizieren. Beispiele hierfür sind verbundene Automobile, intelligente Stromzähler, Handys, Sensoren in der Industrie, verbundene Spielzeuge, Leuchtmittel und vieles mehr. Der kommerzielle Nutzen und die Anwendungsmöglichkeiten von IoT sind also enorm und ein Ende des Wachstums ist nicht absehbar. Große Datenmengen werden entstehen.

Viele Firmen fokussieren sich konsequenterweise auf die Entwicklung solcher Anwendungen. Allerdings wird dabei ein wichtiger Punkt heute oft vernachlässigt oder schlicht vergessen: die Sicherheit vor Datendiebstahl, von Privatsphäre und Manipulation von außen.

Hierzu ein Beispiel: Mittels einer sprechenden Spielzeugpuppe ist es Hackern gelungen in Kinderzimmer einzudringen, mit Kindern zu kommunizieren und diese zu beeinflussen. Aufgrund der Einfachheit der Software gibt es keinen Passwörterschutz und sonstigen Sicherheitsvorkehrungen. Einige dieser Spielzeuge wurden sogar schon verboten.

Aber auch bei Automobilen ist es immer noch möglich, von außen die Bedienung zu übernehmen. Die Folgen im Straßenverkehr könnten verheerende Auswirkungen haben.

Die Europäische Union (EU) hat kürzlich entschieden, das 22 Jahr alte Regulierungsgesetz im Bezug auf Datensicherheit neu zu definieren. Es hat den Namen „General Data Protection Regulation“ (GDPR). Mitte Mai 2018 wird es in Kraft treten.

Hier die Hauptpunkte:

  • Das Recht zum Vergessen; wie auch schon jetzt bei von Google generierten Daten, müssen durch IoT entstandene Datenmengen gelöscht werden können, sobald es eine Privatperson oder ein Unternehmen es fordert.
  • Privatbesitz von Daten; Datenhalter werden gezwungen, technische Vorkehrungen einzubauen, die es unmöglich machen von außen diese Daten abzurufen.
  • Risiko und Folgenabschätzung; Datenbesitzer müssen die Schweigepflicht, Integrität, Anonymisierung und die Widerstandsfähigkeit von Systemen und Daten garantieren.
  • Datenpannen; Datenpannen müssen verringert bzw. vermieden werden, damit nicht versehentlich oder bewusst an private Daten gelangt werden kann.
  • Erlaubnis von Datenweitergabe; es muss ein Hinweis auf die mögliche Datenweitergabe gegeben werden und der Datenbesitzer muss die Zustimmung geben, Daten weiterzugeben.
  • Datenübertragung; der Datenbesitzer hat das Recht zur direkten Datenübertagung. Datenkontrolleure könnten somit gezwungen werden, die Daten direkt an Wettbewerber weitergeben zu müssen.

Diese neue EU Regulierungsgesetz dürfte einen großen Einfluss auf die IoT Welt haben und den Zwang zu verbesserten Sicherheitsvorkehrungen erhöhen.  Dies gilt für die Geräte selbst aber auch für die damit verbundenen Netzwerke. Im Spezifischen wird es zu einer weiteren Standardisierung von Sicherheitsprotokollen kommen.

Die Profiteure all dieser Maßnahmen dürften Unternehmen sein, die sich auf die Entwicklung von Sicherheitssoftware konzentrieren. Aber auch Chipunternehmen dürften zu den Gewinnern gehören. Mikroprozessoren mit größerer Kapazität und Komplexität werden notwendig sein, um die Datenanalyse und -Sicherheit zu garantieren.

Verfasst von Nils Glasmachers

Nils Glasmachers ist gelernter Kaufmann und seit dem Jahr 2003 an der Börse engagiert. Er verfolgt seit 2007 intensiv den Rohstoffsektor und hat sich seit dem kontinuierlich im Minensektor weitergebildet. Als Gründer startete er im Juni 2012 das Projekt Miningscout und ist heute als Herausgeber, Redakteur und Veranstaltungsorganisator für die hanseatic stock publishing UG aktiv.

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